Nutzungsbedingungen

NachfolgendeBenutzerordnungist verbindlich für die Benutzung des eifelblocks. Betreiber des eifelblocks ist Daniel Krönig, Ernst-Abbe-Straße 13, 56070 Koblenz.

Zugangsregelung

  • Die Benutzung des Kletterbereiches des eifelblocks ist nur nach vorheriger Anmeldung am Empfang erlaubt. Die schriftliche Anerkennung der Benutzerordnung ist obligatorisch.
  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer befugten volljährigen Person benutzen.
  • Minderjährige ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen die Anlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zu benutzen. Die Einverständnisformulare, die ausschließlich zu verwenden sind, liegen im eifelblock aus oder können auf unserer Homepage: www.eifelblock.de herunter geladen werden.
  • Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen haben die jeweiligen LeiterInnen der Gruppenveranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird.
  • Leiter/Innen müssen volljährig sein.

Haftungsausschluss

  • Bouldern ist immer mit Sturz- und Verletzungsrisiko verbunden und erfordert ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortung. Die Benutzung der Anlage des eifelblocks erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Um- fang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Benutzungsregeln bestimmt, die jeder Besucher der Boulderanlage zu beachten hat.
  • Der eifelblock wird von Ersatzansprüchen freigestellt, die von den Benutzungsberechtigten oder Dritten, ins-besondere wegen Körperschäden, Sachschäden oder wegen des Verlustes oder Beschädigung von Sachen geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, soweit der zum Ersatz verpflichtende Umstand auf grobe Fahrlässig-keit oder Vorsatz der Mitarbeiter des eifelblocks zurückzuführen ist.
  • Bei Nichtbeachtung der unten aufgeführten Benutzungsregeln haftet die Betreiber des eifelblocks für keinerlei Schäden.
  • Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahlwird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Wertfä- chern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

Benutzungsregeln

  • Den Anweisungen der Mitarbeiter des eifelblocks ist stets und unmittelbar Folge zu leisten.
  • Verstösse gegen die Nutzerregeln können einen Verweis aus dem eifelblock durch das Personal zur Folge haben, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei wiederholten Verstössen kann ein gene-relles Hallenverbot verhängt werden. Besitzern von Abonnementen wird in diesem Falle das Abonnemententzogen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
  • In einem Abschnitt der Wand darf immer nur eine Person bouldern, das heißt: Es darf nicht übereinander ge- klettert werden.
  • Die Benutzer müssen während des aufenthaltes auf der Matte und beim Bouldern, ihre unmittelbare Umge- bung über und unter sich immer im Auge behalten, um eine Kollision mit anderen zu vermeiden. Generell muß Rücksicht auf andere genommen und alles unterlassen werden was zur Gefährdung anderer führen könnte.
  • Der Aufenthalt auf den Aufsprungmatten ist, abgesehen von den Boulderern selbst und ihren Spottern, nicht gestattet.
  • Das Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Einwilligung des Personals nicht erlaubt. Lose Strukturen und andere Mängel an der Boulderanlage müssen dem Personal umgehend gemeldet werden. Die Benutzer sind sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe und Tritte unter Belastung drehen und im ungünstigsten Falle brechen können.
  • Jeder muss sich der Verletzungsrisiken aus speziell großen Sturzhöhen bewusst sein. Daher sollte die Kletter- höhe stets so gewählt werden, dass ein Niedersprung auf die Aufsprungmatten noch sicher beherrscht wird.
  • Die Kletterwände dürfen, außer auf der „Affeninsel“ (bis auf die rote Kante) nicht nach oben überklettert wer- den. Auch dürfen die Stahlträger nicht genutzt oder gar beklettert werden. Ein Betreten der Kletterwände von oben ist nicht gestattet.
  • Auf den Aufsprungmatten und an den Kletterwänden müssen stets Kletterschuhe oder saubere Turnschuhegetragen werden.
  • Magnesiagebrauch ist grundsätzlich erwünscht, es wird aber gebeten einen übermäßigen Verbrauch zu ver- meiden.
  • Es dürfen keine Gegenstände (z.B. Taschen, Flaschen) im Bereich der Aufsprungmatten abgelegt werden. Insbesondere herrscht ein generelles Verbot von Glasflaschen im gesamten Kletterbereich.
  • Es herrscht in der gesamten Anlage ein generelles Rauchverbot.
  • Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmittel, Drogen oder ähnlichem ist das Klettern in der gesamten Anlage strengstens verboten!
  • Die Benutzer haben größtmögliche Rücksicht auf andere zu nehmen und alles zu unterlassen was zur Gefähr- dung anderer führen könnte.
  • Die Bereiche hinter den Kletterwandkonstruktionen dürfen alleine von den Mitarbeitern des eifelblocks betre- ten werden.
  • Für Boulderbau und Instandhaltung können Teilbereiche der Anlage unzugänglich sein, für Wettkämpfe und Veranstaltungen sogar die gesamte Anlage für den normalen Boulderbetrieb geschlossen sein.
  • Eine Totalschliessung wird in jedem Falle vorher angekündigt. In den genannten Fällen, besteht für Inhabervon Abonnements/Jahreskarten kein Anspruch auf Rückerstattung.
  •  Leihmaterial
    • Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Entleiher ist verpflichtet, bei Verlust des Leihmaterials, dieses zum Leihpreis zu ersetzen.
    • Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf Mängel zu überprüfen. Mängel sind sofort zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt Schadensersatz zuverlangen.
    • Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages. Das Material darf nur im eifelblock benutzt werden.
      Der/die Benutzerin bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass die Benutzungsordnung in vollem Umfang verstanden wurde und akzeptiert wird.